Beratungseinsätze nach § 37
Wenn eine Pflegestufe besteht und die Versorgung und Pflege von Angehörigen übernommen wird ohne dass ein ambulanter Pflegedienst bei der häuslichen Pflege hinzugezogen wird und Pflegegeld bezogen wird, müssen diese Beratungseinsätze bei Pflegestufe 1 und 2 alle sechs Monate und bei der Pflegestufe 3 alle drei Monate durchgeführt werden. Diese Beratungseinsätze dienen einerseits der Sicherung der häuslichen Versorgung des Patienten sowie der Beratung der Patienten und deren Angehörigen.
Die anfallenden Gebühren der Beratungseinsätze werden von der Pflegekasse übernommen.
Wenn Sie einen Termin wünschen zu einem Beratungseinsatz, sprechen Sie uns gerne an.